Statistik

 

 

 

PERSONENBERATUNG UND PERSONENBETREUUNG:

BRANCHENDATEN, Abteilung für Statistik


Die Zuordnung von Mitgliedschaften zu Nationalitäten

Die Zuordnung von Mitgliedschaften (natürliche Personen) zu Nationalitäten erfolgt nach Staatsangehörigkeit bei Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde (BH, Magistrat). Keine gesicherte Aktualisierung bei Nationalitätsänderung!

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