Statistik
PERSONENBERATUNG UND PERSONENBETREUUNG:
BRANCHENDATEN, Abteilung für Statistik
Die Zuordnung von Mitgliedschaften zu Nationalitäten
Die Zuordnung von Mitgliedschaften (natürliche Personen) zu Nationalitäten erfolgt nach Staatsangehörigkeit bei Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde (BH, Magistrat). Keine gesicherte Aktualisierung bei Nationalitätsänderung!
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