1 bis 24 Stunden Unterstützung fürs Leben

Die Dienstleistungen professioneller selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind flexibel und maßgeschneidert und orientieren sich ganz an den Bedürfnissen der zu Betreuenden! Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag machen den Kernbereich der Dienstleistungen aus. Damit ermöglichen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer den Verbleib in der vertrauten Umgebung. Die Betreuungsleistungen decken alle Bedürfnisse von kurzfristiger punktueller bzw. temporärer Betreuung und Unterstützung bis zur umfassenden Betreuung über längere Zeiträume und Betreuungszyklen ab.

Der Betreuungsvorteil

Durch ihren Status als Betreuungsunternehmen sind selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Leistungen unabhängig von strengen Arbeitszeitregelungen selbst festzulegen und damit flexibel auf die Bedürfnisse der zu Betreuenden und ihrer Angehörigen abzustimmen. Deswegen sind diese Betreuungsdienstleistungen nicht nur in höchstem Maße flexibel, sondern auch leistbar.
Achtung: Selbstständige Personenbetreuung bedeutet nicht nur 24-Stunden-Betreuung. Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer ist auch zeitlich flexibel. Vermittlungsagenturen beraten Sie!

Betreuung tageweise

Das Angebot tageweiser Betreuung richtet sich vor allem an Angehörige, die selbst Familienmitglieder betreuen und temporäre Vertretung benötigen – zum Beispiel wegen einer Erkrankung, aufgrund beruflicher und anderer Verpflichtungen oder weil sie einen Urlaub antreten wollen. Auch vorübergehender Ersatz für selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer, die durch Krankheit oder andere Gründe verhindert sind, kann aus diesem Dienstleistungssegment bezogen werden. Vermittlungsunternehmen beraten auf Wunsch gerne über spezielle Angebote.

Betreuung stundenweise

Betreuungsdienstleistungen durch selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind zeitlich flexibel. Ob Familien, die kurzfristig Unterstützung bei der Versorgung eines betreuungsbedürftigen Kindes benötigen, oder Menschen, die sich einsam fühlen und sich jemanden wünschen, der ihnen von Zeit zu Zeit Gesellschaft leistet, oder ältere Personen, die ganz auf sich allein gestellt den Haushalt nicht mehr bewältigen – in solchen und vielen weiteren Fällen ermöglichen die flexiblen Betreuungsdienstleistungen selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer ein lebenswertes Leben zu Hause in vertrauter Umgebung.


24-Stunden-Betreuung:
Wenn die selbstständige Personenbetreuerin bzw. der selbstständige Personenbetreuer bei der zu betreuenden Person wohnt und diese nur Mieterin bzw. Mieter der Wohnung ist, ist es ratsam, den Vermieter bzw. die Vermieterin davon zu verständigen, dass Betreuerin bzw. Betreuer bei ihr wohnt.

Die Wohnsitzverlegung vom Ausland nach Österreich begründet den Anspruch, bestimmte Güter des persönlichen Bedarfs zollfrei als Übersiedlungsgut nach Österreich zu bringen.