Info für Betreuung Suchende

PROFESSIONELL, SCHNELL UND KOMPETENT ZUR PASSENDEN BETREUUNG
 

Professionelle österreichische Vermittlungsunternehmen sind die perfekten Ansprechpartner, wenn es um selbstständige Betreuungsdienstleistungen geht. Sie sorgen dafür, dass bei Bedarf möglichst rasch qualifizierte und geeignete Betreuung vor Ort ist. Die Qualität österreichischer Vermittlungsunternehmen ist durch die im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich veröffentlichte Verordnung über die „Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung“ gewährleistet. Diese Standesregeln begründen umfassende Sorgfalts-, Vertrags- und Dokumentationspflichten. 
Kern der Dienstleistung von Vermittlungsunternehmen ist die Vermittlung selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Vermittlungsunternehmen sorgen für die Kontinuität, Sicherheit und Verlässlichkeit der Betreuungsdienstleistung, einen reibungslosen Übergang bei der Ablöse zweier turnusmäßiger Betreuerinnen bzw. Betreuer und für Ersatzbetreuung, sollten Betreuerinnen oder Betreuer verhindert sein oder ausfallen. Auch während des gesamten Betreuungsverhältnisses stehen sie Betreuten und ihren Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Vermittlungsagentur Personenbetreuung

 

Die wichtigsten Schritte zur Betreuung
 

Nach der Kontaktaufnahme mit dem Vermittlungsunternehmen wird gemeinsam mit der zu betreuenden Person bzw. Angehörigen oder Beauftragten in einem Fragebogen umgehend das gewünschte Leistungsprofil erhoben. 

Auf Basis dieser Angaben erfolgt die vorgeschriebene Bedarfsprüfung. Danach wählt das Vermittlungsunternehmen aus seinem Pool selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer eine bzw. mehrere geeignete Persönlichkeiten aus. Selbstverständlich verfügen die vorgeschlagenen selbstständigen Personenbetreuerinnen und -betreuer über die gewünschten Qualifikationen sowie alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen. 

Aufgrund vorgelegter Unterlagen und Qualifikationsnachweise oder bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch fällt schließlich die Entscheidung für eine bestimmte Betreuerin bzw. für einen bestimmten Betreuer. 

Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt am nächstgelegenen Bahnhof abgeholt werden oder mit einem Fahrdienst direkt zum Zielort gebracht werden. 

In einem sogenannten Vermittlungsvertrag werden die Agenden zwischen den zu betreuenden Personen bzw. deren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und dem Vermittlungsunternehmen – wie etwa der vereinbarte Leistungsumfang und die dafür anfallenden Kosten – detailliert und transparent geregelt.

 

Achtung:
 

Das Betreuungsverhältnis zwischen zu betreuenden Personen und selbstständigen Personenbetreuerinnen bzw. Personenbetreuern ist in einem Betreuungsvertrag gesondert zu regeln. Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer verrechnen ihre Leistungen direkt mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie sind auch selbst für die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. 

Neben der reinen Vermittlungsleistung stehen die meisten Vermittlungsunternehmen über die gesamte Dauer des Betreuungsverhältnisses als Ansprechpartner zur Verfügung

 

Hinweis:
 

Heimische Vermittlungsunternehmen bieten in der Regel eine Reihe weiterer – vor allem qualitätssichernder und komfortsteigernder – Leistungen bis hin zur Beratung und Unterstützung bei Förderansuchen.

 

hand

Der Vermittlungsvertrag
 

Das Verhältnis zwischen Betreuung Suchenden bzw. deren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und Vermittlungsunternehmen wird in einem sogenannten Vermittlungsvertrag geregelt. 

Ein Vermittlungsvertrag hat die Daten der beiden Vertragsparteien, den Beginn und die Dauer des Vermittlungsvertrags, eine Beschreibung aller Leistungen, Höhe und Fälligkeit des Werklohnes sowie die Zahlungsmodalitäten, außerdem Bestimmungen über die Beendigung des Betreuungsvertrages zu enthalten. 

Die einzelnen Leistungen der Agentur sind im Vermittlungsvertrag korrekt und transparent ausgewiesen. Zu den beschrieben Leistungen können neben der Vermittlung einer selbstständigen Betreuungsperson auch laufende Tätigkeiten wie die Vermittlung von Ersatzkräften, regelmäßige Visiten, administrative Unterstützung bei der Errichtung von Werkverträgen oder bei Förderungsansuchen oder Unterstützung bei etwaigen Fragestellungen und Problemen während der Betreuung zählen.

stift

Die Leistungen der Vermittlungsunternehmen
 

Neben reinen Vermittlungstätigkeiten bieten viele Vermittlungsunternehmen eine Reihe weiterer komfort- und qualitätsorientierter Leistungen an, darunter zum Beispiel: 

Telefonbereitschaft 

Organisation von Ersatzbetreuung bei Verhinderung oder Ausfall selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer 

Unterstützung bei der administrativen Abwicklung und beim Abschluss eines Betreuungsvertrags 

Hilfe beim Beantragen von Pflegegeld und Förderungen 

Visiten und Kontrollen zur Qualitätssicherung 

Moderation zwischen Betreuungsunternehmen (selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern) und zu betreuenden Personen bzw. deren Angehörigen

 

menschen

Standesregeln und Pflichten der Vermittler
 

Gemäß den Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung gelten für die Verantwortlichen in Vermittlungsunternehmen zahlreiche Pflichten und Gebote wie zum Beispiel: 

die gewissenhafte Ausübung ihres Berufs mit der gebotenen Sorgfalt 

die Unterlassung jeglichen standeswidrigen Verhaltens 

keine Vermittlung von Personen, die nicht über die notwendigen Berechtigungen und Qualifikationen zur Ausübung der Tätigkeit der Personenbetreuung, insbesondere eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen 

Sorge um das Wohl der zu betreuenden Menschen 

kein Missbrauch der beruflichen Position, um sich damit persönliche Vorteile zu verschaffen 

keine Vermittlungstätigkeit ohne ausdrückliche Aufforderung 

kein unverlangtes Aufsuchen potenzieller Kunden zur Werbung für Leistungen oder Akquisition von Verträgen, sondern nur nach ausdrücklicher Aufforderung 

kein Werklohn ohne entsprechende Gegenleistung 

keinerlei irreführende Informationen im Geschäftsverkehr 

In seinem Geschäftsverkehr haben Vermittlungsunternehmen zudem auf seine Vermittlungstätigkeit hinzuweisen, den Preis für seine Leistung auszuweisen und die jeweiligen Leistungsinhalte mit den jeweils dafür anfallenden Kosten transparent zu machen.

 

Hinweis:
 

Bei konkreten Preisbeispielen sind die Gesamtkosten für sämtliche Leistungsinhalte anzugeben. Sollte in den Preisen eine 24-Stunden-Förderung enthalten sein oder mit einer solchen geworben werden, sind die Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen Förderung anzuführen. 

In seiner Werbung hat das Vermittlungsunternehmen auf seine Vermittlungstätigkeit hinzuweisen, eine Telefonnummer und Informationen über zulässige Tätigkeiten, einzuhaltende Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie die Anforderungen an die selbstständige Personenbetreuung und Mindestinhalte eines Betreuungsvertrags anzuführen oder eine Internetadresse bzw. einen Link zu einer Seite zu veröffentlichen, auf der diese Informationen einsehbar sind.

 

Hintergrund:
 

Aufgrund der gewerberechtlichen Trennung von „Betreuungsunternehmen“ (selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern) und „Vermittlungsunternehmen“ (Organisation von Personenbetreuung) wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Vermittlungsunternehmen geschaffen. Die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung wurde am 1. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt II Nr. 397/2015 veröffentlicht.

flagge