Infos für Angehörige

PROFESSIONELL, SCHNELL UND KOMPETENT ZUR PASSENDEN BETREUUNG
 

Angehörige zu betreuender Personen finden in den professionellen österreichischen Vermittlungsunternehmen die perfekten Ansprechpartner, wenn es um die Vermittlung selbstständiger Betreuungsdienstleistungen geht. Sie sorgen dafür, dass bei Bedarf möglichst rasch qualifizierte und geeignete Betreuung vor Ort ist. Die Qualität österreichischer Vermittlungsunternehmen ist durch die im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich veröffentlichte Verordnung über die „Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung“ gewährleistet. Diese Standesregeln begründen umfassende Sorgfalts-, Vertrags- und Dokumentationspflichten. Kern der Dienstleistung von Vermittlungsunternehmen ist die Vermittlung selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Vermittlungsunternehmen sorgen für die Kontinuität, Sicherheit und Verlässlichkeit der Betreuungsdienstleistung, einen reibungslosen Übergang bei der Ablöse zweier turnusmäßiger selbstständiger Personenbetreuerinnen bzw. Personenbetreuer und für Ersatzbetreuung, sollten Betreuerinnen oder Betreuer verhindert sein oder ausfallen. Auch während des gesamten Betreuungsverhältnisses stehen sie zu Betreuenden und ihren Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Vermittlungsagentur Personenbetreuung

 

Die wichtigsten Schritte zur Betreuung
 

Nach der Kontaktaufnahme mit dem Vermittlungsunternehmen wird gemeinsam mit der zu betreuenden Person bzw. Angehörigen oder Beauftragten in einem Fragebogen umgehend das gewünschte Leistungsprofil erhoben. 

Auf Basis dieser Angaben erfolgt die vorgeschriebene Bedarfsprüfung. Danach wählt das Vermittlungsunternehmen aus seinem Pool selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer eine bzw. mehrere geeignete Persönlichkeiten aus. Selbstverständlich verfügen die vorgeschlagenen selbstständigen Personenbetreuerinnen und -betreuer über die gewünschten Qualifikationen sowie alle zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen. 

Aufgrund vorgelegter Unterlagen und Qualifikationsnachweise oder bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch fällt schließlich die Entscheidung für eine bestimmte Betreuerin bzw. für einen bestimmten Betreuer. 

Die Betreuerin bzw. der Betreuer kann dann zu einem vereinbarten Zeitpunkt am nächstgelegenen Bahnhof abgeholt werden oder mit einem Fahrdienst direkt zum Zielort gebracht werden. 

In einem sogenannten Vermittlungsvertrag werden die Agenden zwischen den zu betreuenden Personen bzw. deren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und dem Vermittlungsunternehmen – wie etwa der vereinbarte Leistungsumfang und die dafür anfallenden Kosten – detailliert und transparent geregelt.

 

Achtung:
 

Das Betreuungsverhältnis zwischen zu betreuenden Personen und selbstständigen Personenbetreuerinnen bzw. Personenbetreuern ist in einem Betreuungsvertrag gesondert zu regeln. Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer verrechnen ihre Leistungen direkt mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie sind auch selbst für die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. 

Neben der reinen Vermittlungsleistung stehen die meisten Vermittlungsunternehmen über die gesamte Dauer des Betreuungsverhältnisses als Ansprechpartner zur Verfügung

 

Hinweis:
 

Heimische Vermittlungsunternehmen bieten in der Regel eine Reihe weiterer – vor allem qualitätssichernder und komfortsteigernder – Leistungen bis hin zur Beratung und Unterstützung bei Förderansuchen.

 

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Der Vermittlungsvertrag
 

Das Verhältnis zwischen Betreuung Suchenden bzw. deren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und Vermittlungsunternehmen wird in einem sogenannten Vermittlungsvertrag geregelt. 

Ein Vermittlungsvertrag hat die Daten der beiden Vertragsparteien, den Beginn und die Dauer des Vermittlungsvertrags, eine Beschreibung aller Leistungen, Höhe und Fälligkeit des Werklohnes sowie die Zahlungsmodalitäten, außerdem Bestimmungen über die Beendigung des Betreuungsvertrages zu enthalten. 

Die einzelnen Leistungen der Agentur sind im Vermittlungsvertrag korrekt und transparent ausgewiesen. Zu den beschrieben Leistungen können neben der Vermittlung einer selbstständigen Betreuungsperson auch laufende Tätigkeiten wie die Vermittlung von Ersatzkräften, regelmäßige Visiten, administrative Unterstützung bei der Errichtung von Werkverträgen oder bei Förderungsansuchen oder Unterstützung bei etwaigen Fragestellungen und Problemen während der Betreuung zählen.

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Die Leistungen der Vermittlungsunternehmen
 

Neben reinen Vermittlungstätigkeiten bieten viele Vermittlungsunternehmen eine Reihe weiterer komfort- und qualitätsorientierter Leistungen an, darunter zum Beispiel: 

Telefonbereitschaft 

Organisation von Ersatzbetreuung bei Verhinderung oder Ausfall selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer 

Unterstützung bei der administrativen Abwicklung und beim Abschluss eines Betreuungsvertrags 

Hilfe beim Beantragen von Pflegegeld und Förderungen 

Visiten und Kontrollen zur Qualitätssicherung 

Moderation zwischen Betreuungsunternehmen (selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern) und zu betreuenden Personen bzw. deren Angehörigen

 

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Standesregeln und Pflichten der Vermittler
 

Zwischen der selbstständigen Personenbetreuerin bzw. dem selbstständigen Personenbetreuer und der zu betreuenden Person bzw. einem Familienmitglied oder einem bzw. einer Bevollmächtigten wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen. Beide Vertragsparteien haben Anspruch auf eine schriftliche Ausfertigung des Vertrags. 

Zwingend enthalten muss ein Betreuungsvertrag die Daten der Vertragsparteien, Vertragsbeginn und Vertragsdauer, eine möglichst detaillierte Beschreibung der vereinbarten Leistungen, die Festlegung von Handlungsleitlinien etwa für Notfälle bzw. bei einer Verschlechterung des Zustandes, Vereinbarungen für die Vertretung im Verhinderungsfall, Höhe und Fälligkeit des Werklohns und schließlich Bestimmungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

Achtung:
 

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer verrechnen ihre Leistungen direkt mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie sind auch selbst für die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

 

Hinweis:
 

Vermittlungsunternehmen beraten und unterstützen zu betreuende Menschen und deren Angehörige auch bei der Errichtung des Betreuungsvertrags.