Unterstützung bei der Lebensführung
Den Kernbereich der Tätigkeit von selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern bildet die Betreuung und Begleitung der zu betreuenden Personen im Alltag: Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag und Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs.
Unterstützung bei der Gestaltung des Tagesablaufs
Wenn Menschen ihr Leben nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können: Gerade in dieser Phase des Lebens wünschen sich viele, in der gewohnten Lebensumgebung, in den eigenen vier Wänden, bei vertrauten Menschen zu bleiben; und jemanden um sich zu wissen, der sie dabei unterstützt, das gewohnte Leben weiterzuführen, den Alltag zu strukturieren und auch unter den veränderten Bedingungen wieder einen Rhythmus zu finden, der dem Leben die Aura des Vertrauten verleiht. Diese Aufgabe übernehmen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Sie unterstützen zu betreuende Personen bei der Gestaltung des Tagesablaufs.
Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
Wenn alles mühsamer wird, wenn die Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen, wenn Menschen von der Fülle der Verrichtungen, mit denen sie ihren Alltag bewältigen müssen, zusehends überfordert sind: Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer leisten professionelle Hilfestellung und packen dort an, wo es nötig ist – damit ein Leben zu Hause in vertrauter Umgebung möglich bleibt.
Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten
Menschen hören nicht auf, Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu sein, nur weil sie in ihren physischen Möglichkeiten oder in ihrer Lebensführung eingeschränkt sind. Unter dem Siegel absoluter Verschwiegenheit und zur korrekten Dokumentation verpflichtet, unterstützen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer zu betreuende Personen auch bei der Abwicklung und Erledigung behördlicher Angelegenheiten.
Die von den selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern in ihrem Status als Betreuungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen sind ausreichend und regelmäßig zu dokumentieren und zugänglich zu machen. Im Folgenden werden Tätigkeiten, die im Rahmen des Gewerbes der Personenbetreuung erbracht werden können, beispielhaft angeführt. In der Checkliste können die durchgeführten Tätigkeiten abgehakt bzw. kurz beschrieben werden (z. B. Zubereitung von Mahlzeiten: Frühstück, Jause etc.). Die Liste ist natürlich beliebig erweiterbar.