Gesellschafterfunktion

Da gerade im Alter und bei eingeschränkter Beweglichkeit die Gefahr von Vereinsamung zunimmt, gehört es auch zu den Aufgaben selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer, zu betreuenden Personen Gesellschaft zu leisten, sich mit ihnen zu unterhalten, sie bei ihren Aktivitäten zu begleiten und bei der Aufrechterhaltung ihrer gesellschaftlichen Kontakte zu unterstützen.

Konversation und Kommunikation

Viele Bezugspersonen von früher sind nicht mehr da. Die Kinder lassen sich nicht mehr so oft blicken. Sie haben ihre eigenen Familien und der Beruf nimmt sie in Anspruch. Außer Haus zu gehen, Freundinnen und Freunde zu treffen, Veranstaltungen zu besuchen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist beschwerlich geworden. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt und auf Unterstützung angewiesen ist, der hat es besonders schwer, soziale Kontakte und Kommunikation aufrechtzuerhalten. Und so haben viele ältere Menschen das Gefühl, auf das Abstellgleis des Lebens geschoben worden zu sein. Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer unterstützen ihre Kundinnen und Kunden dabei, das Gefühl der Isolation hinter sich zu lassen.

Gespräche gegen die Einsamkeit

Menschen, die eben noch in der Mitte des Lebens gestanden sind, leiden nun unter Vereinsamung und Isolation mit allen psychischen und physischen Folgeerscheinungen bis hin zu Depressionen. Ein Zustand, der in einer älter werdenden und von zunehmender Individualisierung gekennzeichneten Gesellschaft immer mehr Menschen betrifft. Gespräche werden unter solchen Vorzeichen zum Überlebenselixier, zum seelischen Jungbrunnen, zur Voraussetzung für einen zufriedenen Lebensabend. Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer helfen ihren Kundinnen und Kunden dabei, die Sprachlosigkeit zu überwinden.

Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer leisten zu betreuenden Personen Gesellschaft, führen mit ihnen Konversationen und begleiten sie bei unterschiedlichsten Aktivitäten und bei Besuchen oder zu Veranstaltungen. Sie bringen jene Empathie auf, die Kommunikation erst zu einer Quelle der Zufriedenheit und des Glücks werden lässt. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag, um Menschen vor Vereinsamung und Isolation zu bewahren und ihnen die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte zu ermöglichen.


Hinweis: Die gewünschten Leistungen sollten in einem Betreuungsvertrag einzeln angeführt und exakt geregelt sein.

In die Handlungsleitlinien können auch Regelungen für den turnusmäßigen Wechsel der Personenbetreuerin bzw. des Personenbetreuers wie etwa die Weitergabe von Informationen über den Zustand der zu betreuenden Person oder die Übergabe der Betreuungsdokumentation und des Haushaltsbuches aufgenommen werden. 

Im Falle einer Vertretung empfiehlt es sich, dass selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer mit ihrer Vertretung vertraglich festlegen, welche Leistungen die Vertretung zu erbringen hat und welcher Werklohn dafür festgelegt wird.