Die rechtliche Säule einer perfekten Betreuung:
DER BETREUUNGSVERTRAG
Die wechselseitigen geschäftlichen Beziehungen zwischen zu betreuenden Menschen bzw. ihren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten, Vermittlungsagenturen sowie selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern werden in drei Kategorien von Verträgen geregelt.
Betreuungsvertrag
- Zwischen zu betreuenden Menschen bzw. ihren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und Vermittlungsunternehmen wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
- Die Geschäftsbeziehung zwischen zu betreuenden Menschen bzw. ihren Angehörigen, Beauftragten oder Vertretungsbefugten und den selbstständigen Personenbetreuerinnen und -betreuern werden in einem schriftlichen Betreuungsvertrag geregelt.
- Zwischen dem Vermittlungsunternehmen und selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuern schließlich besteht ein ebenfalls schriftlicher Organisationsvertrag.
Vermittlungsunternehmen sowie die berufliche Interessenvertretung in der Wirtschaftskammer Österreich und ihren Länderorganisationen halten Musterverträge in mehrsprachigen Ausfertigungen bereit. Diese können von den Homepages des Fachverbandes sowie der Fachgruppen auch als Download bezogen werden.
Generell zeichnen sich diese Verträge durch höchste Transparenz aus. Wichtig ist unter anderem eine klare Definition des Leistungsumfangs, der Modalitäten von Zahlung und Kündigung bzw. Beendigung des Betreuungsvertrages, des Werklohns, der Pflicht zur Verschwiegenheit, der Handlungsanleitungen für den Alltag und für Notfälle, der Führung eines Haushaltbuchs, der Vertretung bei Krankheit oder Verhinderung, aber auch einer etwaigen Geschenkannahme.
Professionelle heimische Vermittlungsunternehmen erweisen sich auch in dieser Angelegenheit als wertvolle Stützen: Sie stehen nicht nur für klar definierte Vereinbarungen, sondern auch für eine absolut transparente Geschäftsgebarung ohne versteckte Kosten und weisen darauf hin, dass die Gewerbeanmeldung der selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer und deren Meldung bei der Sozialversicherung Grundlage einer ordnungsgemäßen Gewerbetätigkeit sind. Darüber hinaus bieten sie den Betreuerinnen und Betreuern Unterstützung zum Beispiel bei der Organisation einer Haftpflichtversicherung