Vorraussetzung für Betreuungstätigkeiten

HÖCHSTE QUALITÄT ZUM WOHLE DER BETREUTEN

Dass sich die Nachfrage nach Dienstleistungen selbstständiger Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in den letzten Jahren so enorm entwickelt hat, liegt zwar auch am explodierenden Betreuungsbedarf, vor allem aber an den unleugbaren Vorteilen, die dieses Angebot mit sich bringt. So sind selbstständige Personenbetreuerinnen in der Gestaltung ihrer Dienstleistung, was Umfang, zeitlichen Aufwand und Werklohn betrifft, flexibel.

Flexible Angebotspalette

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind sie in der Lage, für die unterschiedlichsten Bedürfnisse maßgeschneiderte und leistbare Dienstleistungspakete anzubieten. In vielen Fällen wird es sich um Menschen, vorwiegend Bezieher von Pflegegeldleistungen, handeln, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters bzw. wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zumeist umfassende Betreuung benötigen. Doch es werden auch temporäre Unterstützungsleistungen angeboten. Und daneben bildet sich unter den Anforderungen eines steigenden Bedarfs eine immer differenziertere Palette von Betreuungsdienstleistungen ganz unterschiedlichen Umfangs heraus.

Gewerbe mit Standesregeln

Bei der selbstständigen Personenbetreuung handelt es sich um ein freies Gewerbe. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich unter anderem im Hausbetreuungsgesetz sowie in der Gewerbeordnung mit ihren Verordnungen. Durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. das Ärztegesetz ist zudem geregelt, welche pflegerischen bzw. ärztlichen Leistungen in Einzelfällen an selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übertragen werden dürfen.

Verlässlichkeit und Vertrauen

Selbstständige Personenbetreuung unterliegt einer Reihe qualitätsfördernder Regelungen. Das Gewerbe der Personenbetreuung wurde 2007 als sicherer und verlässlicher rechtlicher Rahmen für den rasch wachsenden Bedarf an personenbezogenen selbstständigen Betreuungsleistungen geschaffen und hat sich seither als Instrument einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung erwiesen. Gesetzlich verbriefte Standesregeln, zahlreiche Maßnahmen und Initiativen sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot tragen dazu bei, dass sich die Voraussetzungen der Berufsausübung sowie die Qualität der Dienstleistungen stetig weiter verbessern. Denn Sicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauen sind die wichtigsten Säulen dieser zutiefst persönlichen und daher besonders sensiblen Dienstleistung.

Vermittlungsagenturen heben Qualitätslevel

Insbesondere die enge Zusammenarbeit der selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer mit hochprofessionellen österreichischen Vermittlungsunternehmen bringt Qualität, Flexibilität und Verfügbarkeit selbstständiger Betreuungsdienstleistungen auf ein neues Level und bürgt für eine nachhaltig dynamische Entwicklung dieser in ihrer Bedeutung kaum zu überschätzenden Dienstleistung.

Resümee:

Die Einbettung in die Gewerbeordnung, gesetzlich verbriefte Standesregeln, transparente Verträge, klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, zahlreiche Maßnahmen und Initiativen zu Weiterbildung und Information, ein produktives Zusammenspiel von selbstständigen Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer und qualifizierten Vermittlungsunternehmen und nicht zuletzt Professionalität und Empathie  garantieren insgesamt ein sehr hohes und stetig weiter steigendes Niveau selbstständig erbrachter Betreuungsdienstleitungen.