Haushaltsnahe Dienstleistungen und Unterstützung
bei der Lebensführung im Alltag

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen etwa die Zubereitung von Mahlzeiten, die Erledigung von Einkäufen, sonstigen Besorgungen und Botengängen, die Durchführung von Reinigungstätigkeiten und Haushaltsarbeiten, das Waschen und Bügeln von Wäsche, die Versorgung von Pflanzen und Tieren, aber auch scheinbar ganz banale Dinge wie regelmäßiges Lüften.

Zubereitung von Mahlzeiten

Das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten zählen zu den wichtigsten Aufgaben, mit denen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer ihren Kundinnen und Kunden ein Leben zu Hause in vertrauter Umgebung ermöglichen. Indem sie ganz speziell auf die Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten der zu betreuenden Personen eingehen, leisten sie einen gar nicht hoch genug zu bewertenden Beitrag zu einem Leben in Vertrautheit und Geborgenheit..

Durchführung von Reinigungstätigkeiten und Haushaltsarbeiten

Viele Menschen, die der Unterstützung bedürfen, haben keine Angehörigen oder wenigstens keine in erreichbarer Nähe. Manchmal genügen schon zwei oder drei Stunden Hilfe pro Woche, um diesen Menschen ein Weiterleben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen, manchmal bedürfen Menschen einer umfassenden Betreuung, um diesen Zustand aufrechterhalten zu können. Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer kümmern sich um einen gepflegten und sauberen Haushalt, damit in der gewohnten Umgebung auch wirklich alles seine Ordnung hat.

Betreuung und Versorgung von Tieren und Pflanzen

Wie kaum etwas anderes verkörpern Tiere und Pflanzen im Haushalt die persönliche Geschichte der Bewohnerinnen und Bewohner. Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sorgen dafür, dass liebgewonnene vier- oder zweibeinige Gefährten und oft über viele Jahre gehegte und mit Erinnerungen verbundene Pflanzen nicht weggegeben werden müssen, wenn der Aufwand für ihre Pflege die Kräfte übersteigt.

Waschen, Bügeln und Ausbessern von Wäsche und Kleidung

Gerade betreuungsbedürftige Menschen haben ein Bedürfnis nach sauberer Bettwäsche und frischen Handtüchern und wollen ihre liebgewonnenen Kleidungsstücke ausgebessert, gepflegt und gebügelt im Kasten wissen. Wenn der Aufwand die Kräfte übersteigt, helfen selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer beim Waschen, Bügeln und Ausbessern von Wäsche und Kleidung sowie bei der Pflege von Schuhen.

Erledigung von Einkäufen, Besorgungen und Botengängen

Was für jüngere, rüstige und gesunde Menschen häufig Bestandteil ihres Freizeitgenusses ist, kann für ältere, in ihrer Bewegung eingeschränkte oder kranke Menschen zu einer kaum oder gar nicht mehr zu bewältigenden Herausforderung werden. Indem Sie Einkäufe, andere Besorgungen und diverse Botengänge übernehmen, springen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer in diese Bresche.

Gestaltung des Tagesablaufs

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer leisten Unterstützung bei der Lebensführung. Dabei stehen sie den zu betreuenden Personen etwa bei der Gestaltung des Tagesablaufs zur Seite oder leisten Hilfestellungen bei alltäglichen Verrichtungen.


Alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse können auf der Website des Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at heruntergeladen oder telefonisch unter der Nummer 05 99 88 angefordert werden.

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at.