Der Weg in die Selbständigkeit

GEWERBE MIT STANDESREGELN
 

Bei der selbstständigen Personenbetreuung handelt es sich um ein freies Gewerbe. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich unter anderem im Hausbetreuungsgesetz sowie in der Gewerbeordnung. Durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. das Ärztegesetz ist zudem geregelt, welche pflegerischen bzw. ärztlichen Leistungen in Einzelfällen an selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übertragen werden dürfen.
 

IN 5 SCHRITTEN ZUR PERSONENBETREUUNG
 

Um in Österreich als selbstständige Personenbetreuerin bzw. selbstständiger Personenbetreuer arbeiten zu können, müssen Sie folgende fünf Schritte tätigen:
 

Vermittlungsagentur Personenbetreuung

 

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer müssen ihr Gewerbe anmelden. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, unterstützen die meisten Vermittlungsunternehmen selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer bei Bedarf und auf Wunsch bei der Anmeldung des Gewerbes.
 

Voraussetzungen für die Anmeldung des Gewerbes der selbstständigen Personenbetreuung sind:
 

1.
die Eigenberechtigung. Eigenberechtigt sind Personen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie nicht besachwaltet werden. 

2.
die österreichische Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz bzw. – bei Angehörigen von Drittstaaten – das Vorliegen eines behördlichen Aufenthaltstitels, der zur Ausübung des Gewerbes berechtigt. Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates sowie der Schweiz genießen Niederlassungs- und Sichtvermerksfreiheit und dürfen das Gewerbe wie Österreicherinnen und Österreicher anmelden und ausüben. Allerdings müssen sie sich spätestens vier Monate nach der Einreise bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden, wenn sie länger als drei Monate durchgehend in Österreich bleiben wollen. 

3.
das Fehlen von Ausschlussgründen. Als Ausschlussgründe gelten zum Beispiel Vorstrafen aufgrund bestimmter Delikte und mit einem bestimmten Strafrahmen sowie mangels Vermögens rechtskräftig nicht eröffnete oder aufgehobene Insolvenzverfahren, solange diese in der Insolvenzdatei aufscheinen. Ausschlussgründe, die jenseits der österreichischen Grenzen vorliegen, werden berücksichtigt.

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Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie Mitglied der Wirtschaftskammer. Um das Gewerbe der Personenbetreuung anmelden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Vollendung des 18. Lebensjahres Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat bzw. Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz oder Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Verurteilung wegen betrügerischer Krida)

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Anmeldung bei der
Sozialversicherungsanstalt
 

Eine Gewerbeanmeldung führt zu einer Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Auch der Anspruch auf betriebliche Vorsorge ist darin erfasst. Obwohl die Gewerbebehörde die Gewerbeanmeldung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mitteilt, sind selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer als Gewerbetreibende verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der SVA zu melden.

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Betriebseröffnung
 

Die Betriebseröffnung des Gewerbes ist mittels des Formulars „Verf24“ dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt innerhalb eines Monats nach der Gewerbeanmeldung bekannt zu geben.

 

Über diesen Link kommen Sie man zu den Unterlagen (Formulare Verf24).

BMF - Formulare Steuern & Zoll

 

TIPP:
 

Bei (beabsichtigter) längerer Nichtausübung des Gewerbes ist das Ruhen der Gewerbeausübung bei der zuständigen Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“ anzuzeigen. Beabsichtigen Sie keine weitere Gewerbeausübung mehr oder gibt es keinen Gewerbestandort mehr in Österreich, ist die Gewerbeberechtigung zurückzulegen.

 

 

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Vertragsanbahnung & Werbung
 

Als angehender Personenbetreuerin bzw. als angehendem Personenbetreuer stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Kunden zu gewinnen. Sie können Werbung für Ihre Dienste machen (z.B. Flyer, Broschüren), eine Vermittlungsagentur einschalten oder Interessenten auf Einladung im direkten Gespräch informieren.
 

Werbung:
 

Als Personenbetreuerin bzw. Personenbetreuer dürfen Sie potenzielle Kunden nur auf ausdrückliche Einladung besuchen, um für Ihre Dienste zu werben.

 

 

Vermittlungsagentur Personenbetreuung

Abschluss eines Betreuungsvertrages
 

Der Betreuungsvertrag bildet die Grundlage jedes Betreuungsverhältnisses
und muss zumindest folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner • Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses • Leistungsinhalte (Tätigkeitsbereich) • Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall • Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses

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